Berufspraktische Phase (BPP)
Antworten auf Zulassung und Organisation der Berufspraktischen Phase
Berufspraktische Phase (BPP)
Die Berufspraktische Phase (BPP) entspricht der Dauer des Pflichtpraktikums. Sie finden Informationen über die BPP in der Praxisordnung Bachelorstudiengang Informationsrecht, im Modulhandbuch Informationsrecht und in der PowerPoint-Präsentation der BPP Infoveranstaltung unter den Studienunterlagen auf der Homepage der Informationsrechtlichen Studiengänge.
Der Meldebogen zur BPP ist fristgerecht innerhalb der festgelegten Meldefrist einzureichen. Es handelt sich hierbei um die schriftliche Anmeldung, die alternativ zur Meldung über das System fristwahrend ist. Zudem ist gemeinsam mit dem Meldebogen der Teilnahmenachweis für Praxis-Modul 26: Prüfungsvorleistung „Seminare“ und Informationsrechtstag einzureichen.
Ja, zusätzlich zur Einreichung des Meldebogens ist die Belegung und Prüfungsanmeldung über my.h-da vorzunehmen.
Es handelt sich hierbei um einen Nachweis über den Besuch der Veranstaltungen
- Informationsveranstaltung "Vorbereitendes Seminar zur Berufspraktischen Phase",
- "Seminarvorträge der Studierenden der vorangegangenen Semester" über deren Berufspraktische Phase und des
- "Informationsrechtstags".
Sie erhalten diese Nachweiskarte beim Besuch der ersten in diesem Rahmen besuchten Veranstaltung. Sie erhalten für die erfolgte Teilnahme an der Veranstaltung jeweils einen Stempel. Der Teilnahmenachweis ist von Ihnen bis zur Meldung zur Berufspraktischen Phase aufzubewahren und gemeinsam mit der Meldung einzureichen. Eine Zulassung zur Berufspraktischen Phase ist nur möglich, wenn Sie alle Veranstaltungen besucht haben.
Auf dem Meldebogen kann angegeben werden, dass Sie derzeit noch auf der Suche nach einer Praxisstelle bzw. einem Studienplatz im Rahmen eines Auslandssemesters sind.
Wichtig! Der juristische Teil des Praxisberichts muss so detailliert sein wie bei einer Projektarbeit. Informationen zu weiteren Details sind zu finden in der Praxisordnung Bachelorstudiengang Informationsrecht, dem Modulhandbuch Informationsrecht und in der PowerPoint-Präsentation der BPP Infoveranstaltung unter den Studienunterlagen, auf der Homepage der Informationsrechtlichen Studiengänge.
Ab dem WS 2019/20 gilt die folgende Regelung:
Die Abgabefrist endet 11 Wochen nach Beginn des jeweiligen Pflichtpraktikums.Bei Nichtbestehen der Prüfungsleistung Praxisbericht aufgrund von mangelhafter Leistung oder Fristversäumnis muss in der ersten Wiederholung ein neuer Praxisbericht erstellt und eingereicht werden. Bei der Überarbeitung des Berichts liegt der Schwerunkt der Überarbeitung auf dem juristischen Teil des Berichts. Die Fristsetzung erfolgt durch die Praxisbeauftragte.
Bei erneutem Nichtbestehen muss in der zweiten Wiederholung die gesamte Praxisphase erneut absolviert werden. Wird auch dann die PL nicht bestanden, so kann der Leistungsnachweis nicht mehr erlangt werden und das Exmatrikulationsverfahren muss eingeleitet werden.Die Note wird in die Leistungsübersicht eingetragen, sobald alle Leistungen erbracht und alle Unterlagen eingereicht sind.