Praxismodul
Antworten auf Zulassung und Organisation der Berufspraktischen Phase
Praxismodul
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Wo erhalte ich Informationen zum Praxismodul?
Sie finden Informationen zum Praxismodul in der Ordnung für das Praxismodul, im Modulhandbuch Informationsrecht, in der PowerPoint-Präsentation der Infoveranstaltung Praxismodul unter den Studienunterlagen auf der Webseite der Informationsrechtlichen Studiengänge sowie in moodle im Kurs Modul 26 - Praxismodul. Die Zugangsdaten erhalten Sie über die/den Praxisbeauftragte/n.
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Wie melde ich mich zur Berufspraktischen Phase an?
Das Meldeformular zur Berufspraktischen Phase ist fristgerecht innerhalb der festgelegten Meldefrist einzureichen. Die Meldung erfolgt ausschließlich über moodle und ist alternativ zur Meldung über das System fristwahrend. Beachten Sie unbedingt die weiteren Angaben zur Meldung in moodle im Kurs Modul 26 - Praxismodul. Die Zugangsdaten erhalten Sie über die/den Praxisbeauftragte/n.
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Muss ich die Veranstaltung über my.h-da belegen und eine Prüfungsanmeldung durchführen?
Ja, zusätzlich zur Einreichung des Meldebogens ist die Belegung und Prüfungsanmeldung über my.h-da vorzunehmen.
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Was ist der Teilnahmenachweis für Praxis-Modul 26 (PO 2015) / 32 (PO 20220): Prüfungsvorleistung "Seminare" und Informationsrechtstag?
Es handelt sich hierbei um einen Nachweis über den Besuch der Veranstaltungen
- Informationsveranstaltung "Vorbereitendes Seminar zur Berufspraktischen Phase",
- "Seminarvorträge der Studierenden der vorangegangenen Semester" über deren Berufspraktische Phase und des
- "Informationsrechtstags".
Sie erhalten diese Nachweiskarte im Rahmen der besuchten Veranstaltung. Sie erhalten für die erfolgte Teilnahme an der Veranstaltung jeweils einen Stempel. Der Teilnahmenachweis ist von Ihnen bis zur Meldung zur Berufspraktischen Phase aufzubewahren und gemeinsam mit der Meldung einzureichen. Eine Zulassung zur Berufspraktischen Phase ist nur möglich, wenn Sie alle Veranstaltungen besucht haben.
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Was passiert, wenn ich zum Zeitpunkt der Meldefrist zur Berufspraktischen Phase noch keine Praxisstelle / keine Zusage für einen Platz für ein Auslandssemester erhalten habe?
Im Meldeformular kann angegeben werden, dass Sie derzeit noch auf der Suche nach einer Praxisstelle bzw. einem Studienplatz im Rahmen eines Auslandssemesters sind.
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Wie muss der Praxisbericht aussehen?
Wichtig! Der juristische Teil des Praxisberichts muss so detailliert sein wie bei einer Projektarbeit.
Unbedingt die weiterführenden Informationen hierzu beachten: Ordnung für das Praxismodul, Modulhandbuch Informationsrecht und PowerPoint-Präsentation der Infoveranstaltung Praxismodul unter den Studienunterlagen auf der Webseite der Informationsrechtlichen Studiengänge sowie in moodle Kurs Modul 26 - Praxismodul. Die Zugangsdaten erhalten Sie über die/den Praxisbeauftragte/n.
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Wann muss der Praxisbericht abgegeben werden?
Die Abgabefrist endet 11 Wochen nach Beginn des jeweiligen Pflichtpraktikums.
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Was passiert, wenn ich den Praxisbericht (PL) nicht bestehe?
Bei Nichtbestehen der Prüfungsleistung Praxisbericht aufgrund von mangelhafter Leistung oder Fristversäumnis muss in der ersten Wiederholung ein neuer Praxisbericht erstellt und eingereicht werden. Bei der Überarbeitung des Berichts liegt der Schwerunkt der Überarbeitung auf dem juristischen Teil des Berichts. Die Fristsetzung erfolgt durch die/den Praxisbeauftragte/n.
Bei erneutem Nichtbestehen muss in der zweiten Wiederholung die gesamte Praxisphase erneut absolviert werden. Wird auch dann die PL nicht bestanden, so kann der Leistungsnachweis nicht mehr erlangt werden und das Exmatrikulationsverfahren muss eingeleitet werden. -
Wann wird die Note meines Praxisberichts in die Leistungsübersicht eingetragen?
Die Note wird in die Leistungsübersicht eingetragen, sobald alle Leistungen erbracht und alle Unterlagen eingereicht sind.