Zulassungsvoraussetzungen

Der Bachelor ist sechssemestrig, für die Bewerbung müssen neben der Hochschulzugangsberechtigung Englischkenntnisse des Niveaus B1 nachgewiesen werden. Der Studiengang (Zulassung ausschließlich zum Wintersemester) ist zulassungsfrei.

Weitere Informationen zum Zulassungsverfahren finden sich beim Student-Service-Center (SSC).

Informationen zur Bewerbung finden Sie  hier.

Für den Bachelorstudiengang Informationsrecht können Sie sich zum Wintersemester bewerben. Die Formalia der Bewerbung und die Fristen finden Sie auf den Seiten  der Hochschule Darmstadt: h-da.de/bewerbung

Informationen zu Bewerbungsfristen und zu Bewerbungsunterlagen für den Studienggang Informationsrecht finden Sie ebenfalls unter h-da.de/bewerbung.

Die Bekanntmachungen des Prüfungsausschusses der Informationsrechtlichen Studiengänge erfolgen unter Aktuelles - Termine und Fristen sowie in den FAQ.

Studieninteressierte, die bereits an anderen Hochschulen juristische Vorlesungen besucht haben, können die dort erlangten Leistungsnachweise angerechnet bekommen, wenn es sich hierbei um vergleichbare Inhalte mit denen des Studiengangs Informationsrecht handelt. Eine Einstufung in ein höheres Fachsemester ist grundsätzlich nicht möglich, da das Curriculum des Bachelorstudiengangs Informationsrecht mit keinem anderen einer Hochschule zur Erlangung des Bachelorgrades (LL.B.) oder einer Universität in der Bundesrepublik Deutschland vergleichbar ist.

Bzgl. der Anerkennung von Leistungen beachten Sie bitte die Anerkennungssatzung der Hochschule Darmstadt.