Studiumsorganisation

Antworten auf Fragen zu Studiumsablauf, Anerkennungen und Rückmeldung

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  • BAföG

    Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) ermöglicht Studierenden eine finanzielle Förderung während ihres Studiums, abhängig von der finanziellen Situation ihrer Familie. Weitere Informationen unter http://studierendenwerkdarmstadt.de/studienfinanzierung/bafoeg/

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  • Der Prüfungsausschuss hat über meine Angelegenheit (Zulassung zur Bachelor-Arbeit oder zum BPP, Anerkennung von Leistungen, usw.) entschieden. Wie erfahre ich davon?

    Studierende werden per Post, E-Mail, über Moodle oder durch Aushang informiert. Von Einzelanfragen ist daher abzusehen. 

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  • Wie ist das Studium Informationsrecht aufgebaut?

    Das Studium im Studiengang Informationsrecht kann nur zu Beginn eines Wintersemesters aufgenommen werden. In der Regelstudienzeit (6 Semester) müssen für den erfolgreichen Abschluss 180 Credit Points (CP) erworben werden. Davon werden 150 CP in Pflicht- oder Wahlpflichtmodulen, 15 CP in einer betreuten berufspraktischen Phase und weitere 15 CP in einem Bachelormodul erworben. Einzelne Informationen zu den Modulen können in der Modulübersicht und im Modulhandbuch eingesehen werden.

    Die berufspraktische Phase wird im sechsten Studiensemester durchgeführt. Die Einzelheiten sind in der Praxisordnung geregelt.

    §§ 4, 7 BBPO

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  • Wie hoch ist die Regelstudienzeit für Informationsrecht?

    Die Regelstudienzeit beträgt sechs Semester, einschließlich der betreuenden berufspraktischen Phase, der Prüfungen sowie der Bachelorarbeit.

    § 4 I BBPO

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  • Wann beginnen die Vorlesungen?

    Der Beginn der Vorlesungen wird von der Hochschule festgesetzt und ist idR identisch mit dem Beginn der Vorlesungen in den informationsrechtlichen Studiengängen. Die Vorlesungen in den Studienbereichen SuK und Sprachen beginnen idR in der Woche darauf.  Die genauen Termine sind auf der Webseite des jeweiligen Studienbereiches erhältlich. 

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  • Wann sind Prüfungswochen?

    Die Prüfungsphase schließt sich regelmäßig unmittelbar an das Ende der Vorlesungszeit an. Zunächst finden die regulären Prüfungen des jeweils aktuellen Semesters statt. In der Regel beträgt die reguläre Prüfungsphase drei Wochen.

    Die Nachklausuren zu den regulären Klausuren eines Semesters finden dann im Rahmen der regulären Prüfungsphase des nachfolgenden Semesters statt, in einer weiteren, sich an die regulären Klausuren anschließenden Prüfungswoche.

    § 17 IV S. 1 ABPO

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  • Besteht bei den Lehrveranstaltungen Anwesenheitspflicht?

    Aus didaktischen Gründen gilt in einzelnen Lehrveranstaltungen (LV) die Anwesenheitspflicht gemäß § 3 II ABPO. Für welche Veranstaltungen diese gilt, ist der jeweiligen Modulbeschreibung zu entnehmen; insbesondere in den Lehrveranstaltungen aus dem Wahlpflicht-Katalog, den englischsprachigen Veranstaltungen, die für unseren Studiengang angeboten werden und den Projekten gilt die Anwesenheitspflicht.

    Sie können in derartigen LV bis zu 15% fehlen. Wenn eine 2,5 CP-LV wöchentlich stattfindet, so könnten Sie damit an zwei Terminen fehlen, sofern diese sich ebenfalls über einen Block hinweg erstrecken, was 2 SWS entspricht. Sie benötigen dafür keine Entschuldigung.

    Fehlen Sie unentschuldigt an mehr als zwei Terminen (15%), so können die Prüfenden Sie von der Zulassung zur Prüfung ausschließen. Sofern Sie aber wegen Krankheit oder aus anderen Gründen entschuldigt fehlen, informieren Sie bitte die Lehrenden der jeweiligen LV und senden Ihr Original-Attest  unverzüglich an das Sekretariat (unter Angabe der LV und des Termins, für den Sie sich entschuldigen möchten). Sollten Sie damit insgesamt über die 15%-Hürde kommen, so wenden Sie sich bitte an die Lehrenden; diese können mit Ihnen individuell besprechen, ob ggf. eine Ersatzleistung in Frage kommt oder auf anderem Wege die Zulassung zur Prüfung noch erreichbar ist.

    Wenn Sie erst später in eine LV gelangen – etwa, weil Sie auf der Warteliste standen und erst nach zwei Wochen zu einer LV zugelassen worden sind – so sollten Sie im weiteren Verlauf der LV nicht mehr unentschuldigt fehlen; denn dies kann gefährden, dass Sie durch weitere Fehlzeiten die für das Fach nötigen Kompetenzen (vgl. Modulhandbuch) u.U. nicht mehr erlangen können.

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  • Fehlzeiten bei Anwesenheitspflicht aufgrund Streik im ÖPNV / bei der Bahn

    Bei entstehenden Fehlzeiten aufgrund von Streik im ÖPNV oder bei der Bahn, die Lehrveranstaltungen mit Anwesenheitspflicht betreffen, ist ein entsprechender Nachweis zu führen, z. B. durch einen Screenshot der Fahrpläne der DB und weiterhin zu erklären, warum ein Ausweichen ggf. auf eine frühere Bahn oder alternative Beförderungsmittel nicht möglich sind. 

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  • Was ist my.h-da?

    Das Hochschulportal "my.h-da" ermöglicht die Belegung der Lehrveranstaltungen, Anmeldung zu und Abmeldung von Prüfungen, Noteneinsicht, Ausdruck von Bestätigungs-, Immatrikulations- und BAFÖG-Bescheinigungen, etc.

    Wichtiger Hinweis: sollten Belegung und/oder Prüfungsanmeldung aus technischen Gründen über "my.h-da" nicht möglich sein, so ist die Einreichung (im Studiengangssekretariat) der Belegung / Prüfungsanmeldung in Schriftform ebenfalls fristwahrend. Unterschrift nicht vergessen! 

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  • Kann ich mir Studienzeiten oder Leistungsnachweise aus meinem vorherigen Studium anerkennen lassen?

    Bei einem Wechsel von einem modularisierten Studiengang an einer Hochschule in der Bundesrepublik Deutschland werden abgeschlossene Module angerechnet, soweit mindestens Gleichwertigkeit gegeben ist. Gleichwertigkeit von Modulen ist gegeben, wenn sie im Wesentlichen dieselben Kompetenzen vermitteln. Dabei ist kein schematischer Vergleich, sondern eine Gesamtbetrachtung und Gesamtbewertung von Inhalt, Umfang und Anforderungen vorzunehmen. Studienleistungen und Prüfungsleistungen aus nicht modularisierten Studiengängen an deutschen Hochschulen werden als Module des Studiengangs an der Hochschule Darmstadt angerechnet, wenn mindestens eine Gleichwertigkeit zu diesen gegeben ist.
    Entscheidungen mit Allgemeingültigkeit zu Fragen der Anrechnung trifft der Prüfungsausschuss, die Anrechnung im Einzelfall erfolgt durch dessen vorsitzendes Mitglied. Die Anrechnung von Leistungsnachweisen, die während eines Studienaufenthalts im Ausland erbracht worden sind, erfolgt auf Antrag der oder des Studierenden.

    §19 ABPO 

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  • Ist ein "Vorarbeiten" zulässig und können Leistungsnachweise aus dem Bachelorstudium für ein späteres Masterstudium angerechnet werden?

    Nein. Nach der Anerkennungssatzung der Hochschule Darmstadt sind Leistungen aus einem Bachelorstudiengang für einen Masterstudiengang grundsätzlich nicht anerkennungsfähig. Ausnahmen kann es daher für das juristische Curriculum nur für solche juristischen Wahlpflichtfächer geben, die seinerzeit auch für den Masterstudiengang angeboten wurden.
    Die Anerkennungssatzung finden Sie hier.

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