Internationalisierungsmodul

Antworten auf Zulassung und Organisation des Internationalisierungsmoduls

Internationalisierungsmodul

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  • Wo erhalte ich Informationen über das Internationalisierungsmodul bzw. die Internationalisierungsphase?

    Die Internationalisierungsphase entspricht der Dauer des Pflichtpraktikums. Sie finden Informationen über Internationalisierungsmodul bzw.-phase in der Praxisordnung Masterstudiengang Internationales Lizenzrecht, im Modulhandbuch Internationales Lizenzrecht und in der PowerPoint-Präsentation der Infoveranstaltung zur Internationalisierungsphase unter den Studienunterlagen auf der Homepage der Informationsrechtlichen Studiengänge.

  • Wie melde ich mich zur Internationalisierungsphase an?

    Der Meldebogen zur Internationalisierungsphase ist fristgerecht innerhalb der festgelegten Meldefrist einzureichen. Es handelt sich hierbei um die schriftliche Anmeldung, die alternativ zur Meldung über das System fristwahrend ist. Zudem ist gemeinsam mit dem Meldebogen der Teilnahmenachweis für Praxis-Modul 14: Prüfungsvorleistung „Seminare“ und Informationsrechtstag einzureichen.

  • Muss ich die Veranstaltung über my.h-da belegen und eine Prüfungsanmeldung durchführen?

    Ja, zusätzlich zur Einreichung des Meldebogens ist die Belegung und Prüfungsanmeldung über my.h-da vorzunehmen.

  • Was ist der Teilnahmenachweis (Teil der PVL) Seminare und Informationsrechtstag für Praxis-Modul 14?

    Es handelt sich hierbei um einen Nachweis über den Besuch der Veranstaltungen

    • Informationsveranstaltung "Vorbereitendes Seminar zur Internationalisierungsphase",
    • "Seminarvorträge der Studierenden der vorangegangenen Praxissemester" über deren Internationalisierungsphase und des
    • "Informationsrechtstags".

    Sie erhalten diese Nachweiskarte beim Besuch der ersten in diesem Rahmen besuchten Veranstaltung. Sie erhalten für die erfolgte Teilnahme an der Veranstaltung jeweils einen Stempel. Der Teilnahmenachweis ist von Ihnen bis zur Meldung zur Internationalisierungsphase aufzubewahren und gemeinsam mit der Meldung einzureichen. Eine Zulassung zur Internationalisierungsphase ist nur möglich, wenn Sie alle Veranstaltungen besucht haben.

  • Was passiert, wenn ich zum Zeitpunkt der Meldefrist zur Internationalisierungsphase noch keine Praxisstelle / keine Zusage für einen Platz für ein Auslandssemester erhalten habe?

    Auf dem Meldebogen kann angegeben werden, dass Sie derzeit noch auf der Suche nach einer Praxisstelle bzw. einem Studienplatz im Rahmen eines Auslandssemesters sind.

  • Wie muss der Bericht über die Internationalisierungsphase aussehen?

    Wichtig! Der juristische Teil des Berichts über die Internationalisierungsphase muss so detailliert sein wie bei einer Projektarbeit. Informationen zu weiteren Details sind zu finden in der Praxisordnung Masterstudiengang Internationales Lizenzrecht, dem Modulhandbuch Internationales Lizenzrecht und in der PowerPoint-Präsentation der Infoveranstaltung zur Internationalisierungsphase unter den Studienunterlagen, auf der Homepage der Informationsrechtlichen Studiengänge.

  • Wann muss der Bericht über die Internationalisierungsphase abgegeben werden?

    Ab dem WS 2019/20 gilt die folgende Regelung:
    Die Abgabefrist endet 18 Wochen nach Beginn des jeweiligen Pflichtpraktikums.

  • Was passiert, wenn ich den Bericht über die Internationalisierungsphase (PL Praxisbericht) nicht bestehe?

    Bei Nichtbestehen der Prüfungsleistung Praxisbericht aufgrund von mangelhafter Leistung oder Fristversäumnis muss in der ersten Wiederholung ein neuer Praxisbericht erstellt und eingereicht werden. Bei der Überarbeitung des Berichts liegt der Schwerunkt der Überarbeitung auf dem juristischen Teil des Berichts. Die Fristsetzung erfolgt durch die Praxisbeauftragte.
    Bei erneutem Nichtbestehen muss in der zweiten Wiederholung die gesamte Internationalisierungsphase erneut absolviert werden. Wird auch dann die PL nicht bestanden, so kann der Leistungsnachweis nicht mehr erlangt werden und das Exmatrikulationsverfahren muss eingeleitet werden.

  • Wann wird die Note meines Berichts über die Internationalisierungsphase in meiner Leistungsübersicht eingetragen?

    Die Note wird in Ihrer Leistungsübersicht eingetragen, sobald alle Leistungen erbracht und alle Unterlagen eingereicht sind.