Internationalisierungsmodul
Antworten auf Zulassung und Organisation des Internationalisierungsmoduls
Internationalisierungsmodul
Die Internationalisierungsphase entspricht der Dauer des Pflichtpraktikums. Sie finden Informationen über Internationalisierungsmodul bzw.-phase in der Praxisordnung Masterstudiengang Internationales Lizenzrecht, im Modulhandbuch Internationales Lizenzrecht und in der PowerPoint-Präsentation der Infoveranstaltung zur Internationalisierungsphase unter den Studienunterlagen auf der Homepage der Informationsrechtlichen Studiengänge.
Der Meldebogen zur Internationalisierungsphase ist fristgerecht innerhalb der festgelegten Meldefrist einzureichen. Es handelt sich hierbei um die schriftliche Anmeldung, die alternativ zur Meldung über das System fristwahrend ist. Zudem ist gemeinsam mit dem Meldebogen der Teilnahmenachweis für Praxis-Modul 14: Prüfungsvorleistung „Seminare“ und Informationsrechtstag einzureichen.
Ja, zusätzlich zur Einreichung des Meldebogens ist die Belegung und Prüfungsanmeldung über my.h-da vorzunehmen.
Es handelt sich hierbei um einen Nachweis über den Besuch der Veranstaltungen
- Informationsveranstaltung "Vorbereitendes Seminar zur Internationalisierungsphase",
- "Seminarvorträge der Studierenden der vorangegangenen Praxissemester" über deren Internationalisierungsphase und des
- "Informationsrechtstags".
Sie erhalten diese Nachweiskarte beim Besuch der ersten in diesem Rahmen besuchten Veranstaltung. Sie erhalten für die erfolgte Teilnahme an der Veranstaltung jeweils einen Stempel. Der Teilnahmenachweis ist von Ihnen bis zur Meldung zur Internationalisierungsphase aufzubewahren und gemeinsam mit der Meldung einzureichen. Eine Zulassung zur Internationalisierungsphase ist nur möglich, wenn Sie alle Veranstaltungen besucht haben.
Auf dem Meldebogen kann angegeben werden, dass Sie derzeit noch auf der Suche nach einer Praxisstelle bzw. einem Studienplatz im Rahmen eines Auslandssemesters sind.
Wichtig! Der juristische Teil des Berichts über die Internationalisierungsphase muss so detailliert sein wie bei einer Projektarbeit. Informationen zu weiteren Details sind zu finden in der Praxisordnung Masterstudiengang Internationales Lizenzrecht, dem Modulhandbuch Internationales Lizenzrecht und in der PowerPoint-Präsentation der Infoveranstaltung zur Internationalisierungsphase unter den Studienunterlagen, auf der Homepage der Informationsrechtlichen Studiengänge.
Ab dem WS 2019/20 gilt die folgende Regelung:
Die Abgabefrist endet 18 Wochen nach Beginn des jeweiligen Pflichtpraktikums.Bei Nichtbestehen der Prüfungsleistung Praxisbericht aufgrund von mangelhafter Leistung oder Fristversäumnis muss in der ersten Wiederholung ein neuer Praxisbericht erstellt und eingereicht werden. Bei der Überarbeitung des Berichts liegt der Schwerunkt der Überarbeitung auf dem juristischen Teil des Berichts. Die Fristsetzung erfolgt durch die Praxisbeauftragte.
Bei erneutem Nichtbestehen muss in der zweiten Wiederholung die gesamte Internationalisierungsphase erneut absolviert werden. Wird auch dann die PL nicht bestanden, so kann der Leistungsnachweis nicht mehr erlangt werden und das Exmatrikulationsverfahren muss eingeleitet werden.Die Note wird in Ihrer Leistungsübersicht eingetragen, sobald alle Leistungen erbracht und alle Unterlagen eingereicht sind.