Zulassungsvoraussetzungen

Der Diplom- oder Bachelorabschluss gilt als qualifiziert, wenn eine Gesamtnote von 2,6 oder besser erreicht wurde. Das erste juristische Staatsexamen gilt als qualifiziert, wenn eine Gesamtnote von „befriedigend“ (6,5 Punkte) oder besser erreicht wurde.

Bewerberinnen und Bewerber, welche die Gesamtnote 2,6 (Diplom- oder Bachelorabschluss) oder „befriedigend“ (6,5 Punkte) (erstes juristisches Staatsexamen) nicht erreichen, aber mit einer Gesamtnote von 3,0 (Diplom- oder Bachelorabschluss) oder „ausreichend“ (5 Punkte) (erstes juristisches Staatsexamen) oder besser abgeschlossen haben, können auf schriftlichen Antrag aufgrund einer Einzelfallprüfung des Prüfungsausschusses zugelassen werden.

In diesem Fall hat die Bewerberin/der Bewerber fristgerecht darzulegen, warum trotzdem eine ausreichende Befähigung für die Aufnahme des Masterstudiums vorliegt. Den Bewerbungsunterlagen ist ein Motivationsschreiben beizufügen. Hierin können als förderliche Gesichtspunkte u.a. angeführt werden: praktische Erfahrung im Bereich des Internationalen Lizenzrechts, Abschluss des rechtswissenschaftlichen Studiums innerhalb der Regelstudienzeit, eine Bachelor- oder Diplomabschlussarbeit mit mindestens der Note 1,3, überdurchschnittliches ehrenamtliches fachbezogenes Engagement innerhalb und außerhalb von Hochschuleinrichtungen, Auslandssemester mit angemessenem Studienerfolg.

Die Zulassung zum Masterstudiengang (nur zum Wintersemester) wird über die allgemeinen Vergabekriterien in Hessen geregelt. Es sollen nicht mehr als 25 Studierende aufgenommen werden.

Weitere Informationen zum Zulassungsverfahren finden sich in den Besonderen Bestimmungen der Prüfungsordnung (BBPO) Internationales Lizenzrecht (LL.M.) sowie unter h-da.de/bewerbung-master.

Der Masterstudiengang Inernationales Lizenzrecht ist ein Studiengang mit 25 Plätzen, für den Sie sich zum Wintersemester bewerben können. Die Formalia der Bewerbung und die Fristen finden Sie auf den Seiten der Hochschule Darmstadt: h-da.de/bewerbung

Den Bewerbungsunterlagen ist ein Motivationsschreiben beizufügen.

Informationen zu Bewerbungsfristen und zu Bewerbungsunterlagen für den Studiengang Internationales Lizenzrecht finden Sie ebenfalls unter h-da.de/bewerbung.

Die Bekanntmachungen des Prüfungsausschusses der Informationsrechtlichen Studiengänge erfolgen unter Aktuelles - Termine und Fristen sowie in den FAQ.

Studieninteressierte, die bereits an anderen Hochschulen juristische Vorlesungen besucht haben, können die dort erlangten Leistungsnachweise angerechnet bekommen, wenn es sich hierbei um vergleichbare Inhalte mit denen des Studiengangs Internationales Lizenzrecht handelt. 

Bzgl. der Anerkennung von Leistungen beachten Sie bitte die Anerkennungssatzung der Hochschule Darmstadt.