Termine-Irecht

Fristen Prüfungsanmeldung im WS 2024/25 / Pflichtanmeldung

 

Nachprüfungen des SS 2024:  13.01. - 21.01.2025


Prüfungen des WS 2024/25:  24.01. - 04.02.2025

 


 

Pflichtanmeldung im WS 2024/25

Die Pflichtanmeldung wird mit Bezug auf Prüfungsleistungen vorgenommen. Das bedeutet, dass Sie bei einem Fehlversuch in einer Prüfungsleistung (nicht Prüfungsvorleistung!!) von unserer Seite zum nächstmöglichen Prüfungstermin pflichtangemeldet werden. Eine Abmeldung von der betreffenden Prüfung ist dann nicht möglich. Informationen zum Thema Pflichtanmeldung finden Sie außerdem bei den FAQs.

Bitte schauen Sie rechtzeitig in Ihre Leistungsübersichten, um sich zu vergewissern, welche Prüfungen für Sie anstehen.

Bei welcher Prüfung es sich um eine Prüfungsvorleistung oder eine Prüfungsleistung handelt, entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Modulhandbuch. Machen Sie sich bitte damit vertraut, sofern noch nicht geschehen!

Zu Prüfungsvorleistungen melden Sie sich grundsätzlich selbstständig an! Ab sofort aber nur noch in dem Semester, in dem die Lehrveranstaltung zu den Prüfungsvorleistungen auch stattfindet, da es hier keine Nachprüfungen mehr gibt.

BITTE prüfen Sie VOR Ablauf der Prüfungsanmeldefristen, die Sie wie immer ebenalls auf diesen Seiten finden, ob Sie zu allen Prüfungen, die Sie ablegen möchten, angemeldet sind!

Bitte denken Sie im nächsten Prüfungszeitraum auch daran, dass unsere BBPO maximal zwei MEP (Mündliche Ergänzungsprüfung/en) vorsieht. D.h., wenn Sie eine Klausur-Prüfungsleistung bzw. eine klausuralternative Prüfungsform dreimal nicht bestanden haben, dann gibt es keine weitere MEP mehr (wenn Sie bereits zwei MEP insgesamt absolviert haben) und die Exmatrikulation ist die Folge. Bei Projekt- und Hausarbeiten gibt es grundsätzlich nach dem erfolglosen Drittversuch gar keine MEP. Behalten Sie das bitte auch im Blick.